Reepa Solutions — Hakan Akcan
Im Schnarz 14, 78585 Bubsheim
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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Reepa Solutions — Hakan Akcan (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, die Entwicklung individueller Software sowie die Überlassung der Software „Reepa Security" und weiterer Standardsoftware.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Fassung dieser AGB.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen aus folgenden Bereichen: Webentwicklung, Mobile-App-Entwicklung, Künstliche Intelligenz, Chatbot- und Automatisierungslösungen, Cloud-Services, API-Entwicklung, individuelle Softwareentwicklung, UX/UI-Design, SEO und Performance-Optimierung, Cybersecurity-Analysen, IT-Beratung sowie Wartung und Support.
(2) Darüber hinaus überlässt der Auftragnehmer dem Kunden die Software „Reepa Security" (DSGVO-konforme IT-Sicherheitsanalyse- und Compliance-Management-Software) im Rahmen eines zeitlich befristeten oder unbefristeten einfachen Nutzungsrechts gegen Entgelt.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertrag (Angebot/Auftragsbestätigung). Darstellungen auf der Website, in Broschüren oder sonstigem Werbematerial sind unverbindlich und stellen keine Zusicherungen dar.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Für die Software „Reepa Security" kommt der Lizenzvertrag durch Aktivierung des Lizenzschlüssels in der installierten Software bzw. durch Bestätigung der Bestellung zustande.
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen und nicht erhoben.
(2) Dienstleistungen werden nach Aufwand zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen oder zu einem vereinbarten Festpreis abgerechnet. Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen von mehr als 2.000 EUR ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung zu verlangen.
(3) Software-Lizenzen werden im Voraus abgerechnet. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahngebühr von 5 EUR je Mahnung zu verlangen. Bei fortgesetztem Verzug kann der Auftragnehmer laufende Leistungen aussetzen und die Lizenz für „Reepa Security" bis zum Zahlungseingang deaktivieren.
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Materialien rechtzeitig und in brauchbarer Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und sorgt für eine zeitnahe Abnahme von Teilergebnissen sowie für die rechtzeitige Entscheidung über Rückfragen des Auftragnehmers.
(3) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer schuldet keine Datensicherung, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Verzögerungen und Mehraufwände, die auf eine verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, hat der Kunde zu tragen.
(1) Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer haftet für deren Handeln wie für eigenes Handeln.
(1) Bei Werkverträgen hat der Kunde die erbrachte Leistung unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(2) Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung ab und rügt er in dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich, gilt die Leistung als abgenommen.
(1) Soweit im Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist, überträgt der Auftragnehmer dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den speziell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
(2) Eine Weiterveräußerung oder Überlassung der Arbeitsergebnisse an Dritte zum eigenständigen kommerziellen Einsatz bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer behält sich ein Nutzungsrecht an allgemein einsetzbaren Bausteinen (Frameworks, Bibliotheken, Konzepten, Methoden), die im Rahmen des Projekts entstehen, für eigene Zwecke und für andere Kunden vor.
(1) Der Kunde erhält gegen Zahlung der Lizenzgebühr ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software „Reepa Security" gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrages.
(2) Die Lizenz ist an den Kunden sowie an die im Aktivierungsprozess bestimmte Anzahl von Geräten/Installationen gebunden. Eine Unterlizenzierung, Vermietung, Verpachtung oder entgeltliche Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht ausdrücklich nach §§ 69d, 69e UrhG zulässig ist.
(4) Updates und Sicherheits-Patches werden während der Laufzeit der Lizenz zur Verfügung gestellt, sofern dies im Lizenzmodell enthalten ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Funktionserweiterungen bereitzustellen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen oder eines nicht bezahlten Zahlungsrückstands die Lizenz nach vorheriger Androhung und Setzung einer angemessenen Frist zu deaktivieren.
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über welches der Auftragnehmer nachfolgend informiert:
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Reepa Solutions — Hakan Akcan, Im Schnarz 14, 78585 Bubsheim, info@reepasolutions.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein per Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
(2) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Bei der Überlassung digitaler Inhalte (z. B. Reepa-Security-Lizenzschlüssel) erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
(3) Bei einem Dienstleistungsvertrag erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen im Zeitpunkt der Abnahme der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.
(2) Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt ein Jahr ab Abnahme, gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist.
(3) Bei Standardsoftware und digitalen Produkten schuldet der Auftragnehmer die Funktionalität gemäß Leistungsbeschreibung; Eigenschaften, die nicht in der Leistungsbeschreibung genannt sind, sind nicht geschuldet. Eine Funktionsfähigkeit in jeder beliebigen Systemumgebung ist nicht geschuldet.
(4) Der Auftragnehmer schuldet ausdrücklich keine absolute Sicherheit vor Cyberangriffen, Datenverlusten oder Schwachstellen in Drittkomponenten (z. B. Betriebssystem, Browser, Bibliotheken, Cloud-Diensten). Ergebnisse von Sicherheitsanalysen (z. B. durch „Reepa Security") stellen eine Momentaufnahme dar und sind keine Garantie für die vollständige oder dauerhafte Sicherheit des untersuchten Systems.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nicht.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall und Datenverluste ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für die Wiederherstellung von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, in dem diese Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden aus mitgeführten Sicherungskopien rekonstruierbar gewesen wären.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen und Vertretern des Auftragnehmers.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden sowie eine allgemeine Projektbeschreibung zu Referenzzwecken auf seiner Website, in Projektlisten oder in Präsentationen zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
Soweit und solange der Auftragnehmer durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, flächendeckende Ausfälle wesentlicher Drittdienste wie Cloud- oder DNS-Provider) an der Leistungserbringung gehindert ist, ruhen seine Leistungspflichten ohne Schadensersatzpflicht.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher nicht der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung als vereinbart.
(5) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: April 2026