Wenn wir im Rahmen unserer Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung unserer Kunden verarbeiten, geschieht dies auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Diese Seite fasst die wesentlichen Inhalte zusammen; der verbindliche Vertrag wird individuell mit dem jeweiligen Kunden geschlossen.
Gegenstand der Verarbeitung ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung (z. B. Entwicklung, Betrieb oder Sicherheitsprüfung von Systemen). Die Verarbeitung erfolgt für die Laufzeit des zugrunde liegenden Hauptvertrags. Nach Beendigung werden die Daten nach Wahl des Kunden zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Art und Zweck der Verarbeitung sowie die Kategorien betroffener Personen und Daten ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und werden im AVV konkret benannt. Typischerweise betrifft dies Beschäftigte, Kunden oder Nutzer des Auftraggebers sowie Stamm-, Kontakt- und Nutzungsdaten.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Sind wir der Auffassung, dass eine Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, weisen wir den Auftraggeber unverzüglich darauf hin.
Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und entsprechend geschult. Eine Verarbeitung außerhalb der vereinbarten Zwecke findet nicht statt.
Wir treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau sicherzustellen. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite Datensicherheit.
Wir setzen Subprozessoren nur nach Maßgabe des AVV und mit entsprechenden vertraglichen Garantien ein. Eine aktuelle Übersicht finden Sie unter Subprozessoren.
Wir unterstützen den Auftraggeber im Rahmen des Möglichen bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen, bei der Meldung von Datenschutzverletzungen sowie bei Datenschutz-Folgenabschätzungen. Werden uns Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich.
Wir stellen dem Auftraggeber die zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglichen Überprüfungen im vertraglich vereinbarten Rahmen.
Benötigen Sie für eine Zusammenarbeit einen Auftragsverarbeitungsvertrag? Kontaktieren Sie uns unter info@reepasolutions.de — wir stellen Ihnen den Vertragsentwurf kurzfristig bereit. Weitere Informationen finden Sie in unserem Trust-Center und in der Datenschutzerklärung.
Stand: Juni 2026